Vereinssatzung des 1.FC Dilsberg e.V. aktualisiert!

Vereinssatzung des 1.FC Dilsberg e.V. aktualisiert!

Liebe Vereinsmitglieder,

wie in unserer Vollversammlung vom  28.03.2019 beschlossen, wurden am 30.6.2021 die Änderungen in unserer Satzung vom Amtsgericht Mannheim umgesetzt und bestätigt.
Folgende Paragraphen wurden aktualisiert:

§ 5 Ende der Mitgliedschaft, Vereinsstrafen (Kündigt ein Mitglied seine Vereinszugehörigkeit ist eine Frist von mindestens 3 Monaten zum Geschäftsjahresende einzuhalten.)

§ 7 Einkünfte und Ausgaben (Der 1. Vorsitzende kann über Ausgabenbeträge bis zu 500.00€ verfügen. Bei Geschäften bis zu 5.000,00 € ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Für besondere Aufwendungen und Anschaffungen, sowie Bauprojekte über 5.000,00 € ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.)

§ 10 Vorstand, Mitgliederversammlung (Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Alleinvertretungsrecht.)

Hier geht es zur aktuelle Satzung des 1.FC Dilsberg e.V.

Mit sportlichem Gruß

Euer Vorstand