Liebe Vereinsmitglieder,
wie in unserer Vollversammlung vom 28.03.2019 beschlossen, wurden am 30.6.2021 die Änderungen in unserer Satzung vom Amtsgericht Mannheim umgesetzt und bestätigt.
Folgende Paragraphen wurden aktualisiert:
§ 5 Ende der Mitgliedschaft, Vereinsstrafen (Kündigt ein Mitglied seine Vereinszugehörigkeit ist eine Frist von mindestens 3 Monaten zum Geschäftsjahresende einzuhalten.)
§ 7 Einkünfte und Ausgaben (Der 1. Vorsitzende kann über Ausgabenbeträge bis zu 500.00€ verfügen. Bei Geschäften bis zu 5.000,00 € ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Für besondere Aufwendungen und Anschaffungen, sowie Bauprojekte über 5.000,00 € ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen.)
§ 10 Vorstand, Mitgliederversammlung (Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Alleinvertretungsrecht.)
Hier geht es zur aktuelle Satzung des 1.FC Dilsberg e.V.
Mit sportlichem Gruß
Euer Vorstand